Erasmus+ Gastdozenturen – Lehre im Ausland

Sie möchten eine Gastdozentur an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschule durchführen?

Sie haben bereits eine vage Vorstellung, wie Ihre Gastdozentur aussehen könnte?

Dann sind Sie hier goldrichtig. Auf unserer Webseite erhalten Sie alle relevanten Informationen - vom Antrag bis zur Förderung - um Ihren Auslandsaufenthalt zu verwirklichen.


Sie sind mit Erasmus+ bereits bestens vertraut?

Dann reichen Sie Ihren Antrag heute noch bei uns ein!

Online-Förderportal


 

Das Erasmus+ Programm der Europäischen Union bietet allen Lehrenden der JGU Mainz finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Kurzzeitdozenturen an Erasmus+ Partnerhochschulen.

Erasmus+ Gastdozenturen, auch Staff Mobility for Teaching Assignment (STA) genannt, tragen zur Stärkung der europäischen Dimension und der "Internationalization at home" an der Gasthochschule bei, vor allem aber bieten sie den JGU-Lehrenden eine Möglichkeit, internationale Lehrerfahrungen zu sammeln, andere Lehrkulturen kennenzulernen und sich international zu vernetzen.

Gastdozenturen an Erasmus+ Partnerhochschulen eröffnen zudem die Chance, sich über unterschiedliche Lehrinhalte und -methoden auszutauschen und die Entwicklung gemeinsamer Module oder Studienprogramme der Partnerhochschulen anzustoßen.

Erasmus+ Gastdozenturen noch einmal kurzerklärt im folgenden Video:

Das Video wurde vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erstellt. Zum Aktivieren des Videos klicken Sie bitte auf das Vorschaubild. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden.

Erasmus+ Gastdozenturen können von allen Lehrenden der Universität, auch von Lehrbeauftragten und pensionierten/emeritierten Lehrenden durchgeführt werden.

Wiederholte Förderungen sind sowohl über mehrere Jahre verteilt als auch innerhalb eines akademischen Jahres möglich. Gemäß Vergaberichtlinien des DAADs sollen bevorzugt Lehrende einen Zuschuss erhalten, die bisher noch keine Erasmus+ Gastdozentur durchgeführt haben. Sind ausreichende Mittel vorhanden, können alle Förderanträge berücksichtigt werden.

Die Förderlinie Erasmus+ Lehrendenmobilität, finanziert Gastdozenturen in folgende Erasmus+ Programm-Länder:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Mazedonien (FYROM), Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei.

Ein Lehraufenthalt in ein Partnerland (z.B. nach UK), ist nur nach Rücksprache mit der Abteilung Internationales möglich. Es gelten zu den normalen Voraussetzungen einer Erasmus+ Gastdozentur, zusätzliche besondere Bedingungen, wodurch ein Aufenthalt in ein Partnerland nicht immer realisiert werden kann. Es müssen außerdem ausreichend Projektmittel für das Vorhaben zur Verfügung stehen.

Gefördert werden Kurzzeitdozenturen an Erasmus+ Partnerhochschulen. Bei Lehraufenthalten muss ein Inter-Institutional Agreement (IIA) mit der aufnehmenden Gastuniversität und dem jeweiligen Fach der JGU bestehen. Nur mit einem gültigen und vor dem Start der Mobilität abgeschlossenen Inter-Institutional Agreement kann eine Förderung zugesprochen werden.

In der Regel umfasst die Förderdauer einen Zeitraum von mindestens 2 und maximal 10 Arbeitstagen. Längere Förderzeiten (max. 2 Monate) sind nur nach Absprache mit der Abteilung Internationales möglich und müssen vom jeweiligen Inter-Institutional Agreement umfasst sein und im Interesse der Gesamtuniversität stehen. Zusätzlich müssen (wie bei jedem Förderantrag), ausreichend Projektmittel zur Verfügung stehen um das Vorhaben realisieren zu können.

Der Aufenthalt muss ein  Unterrichtspensum von mindestens 8 Stunden pro Unterrichtswoche beinhalten.

Das Minimum von 8 Unterrichtsstunden pro Woche gilt auch für Gastdozenturen, die weniger als 5 Arbeitstage umfassen. Für jeden weiteren Arbeitstag über eine Woche (5 Arbeitstage) hinaus, wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Arbeitstag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage.

Ein Arbeitstag umfasst mindestens 8 Arbeitsstunden, die für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung, den Unterricht selbst sowie für sonstige Erasmus+ Aktivitäten im Rahmen der Gastdozentur anfallen. Sonstige Aktivitäten sind z.B. alle Gespräche über den aktuellen Stand und die Entwicklung der gemeinsamen Erasmus+ Aktivitäten, die Betreuung der Mainzer Erasmus+ Studierenden vor Ort oder die Information und Beratung der ausländischen Studierenden über einen Erasmus+ Aufenthalt in Mainz. Auch Gespräche über die Kompatibilität von Studiengängen, die Vergleichbarkeit von Modulen und die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen zwischen den Partnerhochschulen zählen als einschlägige Aktivitäten im Rahmen einer Erasmus+ Gastdozentur.

Individuelle Forschungsvorhaben sowie Forschungskonferenzen, können leider nicht über Erasmus+ Gastdozenturen gefördert werden. Dies gilt auch für ggf. anfallende Kurs- oder Teilnahmegebühren. Diese können weder aus Erasmus+ Mitteln übernommen oder bezuschusst werden.

Hochschulpersonal mit Behinderung kann zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Lehr- oder Fortbildungsaufenthalte im Ausland einen Erasmus+ Sonderzuschuss beantragen, um für den Auslandsaufenthalt zusätzlich anfallende Kosten (Mehrkosten) zu decken. Die Sonderförderung kann von Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% beantragt werden. Wenn Sie die Sonderförderung in Anspruch nehmen möchten, können Sie das im Online-Antrag angeben.

Die Erasmus+ Förderung setzt sich aus einer Reisekostenpauschale und einer Aufenthaltspauschale für die jeweiligen Arbeitstage zusammen. Je nach Zielort, Reisedistanz und Reisemittel wird die Gesamtförderung individuell berechnet.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten werden pauschal gefördert. Je nach Zielland gelten unterschiedliche Ländergruppen für die Lebenshaltungskosten. Die Tagespauschale für die Aufenthaltskosten wird je nach Ländergruppe unterschiedlich berechnet.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Aufenthaltspauschalen:

GruppenZiellandFörderrate*
Gruppe 1
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden180 EUR / Tag
Gruppe 2
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien160 EUR / Tag
Gruppe 3
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei140 EUR / Tag
*Die Tagessätze gelten für die Arbeitstage bis zum 14. Fördertag der Maßnahme. Sollten längere Aufenthalte gefördert werden, beträgt vom 15. bis zum 60. Fördertag die Förderung 70 % des Tagessatzes.

 

Fahrtkosten

Auch die Fahrtkosten werden pauschal gefördert. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Entfernung zwischen Heimathochschule und Gastinstitution; die Distanz wird mit dem EU-Entfernungsrechner berechnet.

Eine Übersicht über die Reisekostenpauschalen finden Sie hier:

ReisedistanzStandardreisenGreen Travel*
10 - 99 km20 Euro-
100 - 499 km180 Euro210 Euro
500 - 1.999 km275 Euro320 Euro
2.000 - 2.999 km360 Euro410 Euro
3.000 - 3.999 km530 Euro610 Euro
4.000 - 7.999 km820 Euro-
8.000 km & mehr1.500 Euro-

*Erläuterung "Green Travel": Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für die Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Sollten die Voraussetzungen für "Green Travel" vorliegen, erhalten Teilnehmende eine erhöhte Reisekostenpauschale (s. Tabelle). Außerdem können im Rahmen von "Green Travel" zusätzliche Reisetage gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen. Das Erfordernis für zusätzliche Reisetage ist im Förderantrag zu begründen und nach der Mobilität durch Reisenachweise zu belegen.

Nach Eingang Ihres Antrags, werden Sie üblicherweise innerhalb von zwei Wochen von uns informiert, ob eine Förderung Ihrer Gastdozentur möglich ist. Geförderte Teilnehmer*innen erhalten eine personalisierte Checkliste mit den jeweiligen Fristen für die Abgabe der Stipendienunterlagen.

Die voraussichtliche Höhe der Förderung können wir Ihnen demnach erst mitteilen, wenn bei uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.


Vor der Mobilität einzureichende Unterlagen:

  • Mobilitätsvereinbarung: Die Details des individuellen Aufenthaltes sind in der Mobilitätsvereinbarung geregelt. Die Mobilitätsvereinbarung muss vor Antritt der Reise von der/dem Beschäftigten, Gasthochschule und Heimathochschule unterschrieben und als Scan bei uns eingereicht werden.
  • Original Ihrer Dienstreisegenehmigung: Ohne sie kann die Abschlagszahlung des Stipendiums nicht erfolgen.

Lehrbeauftragte oder pensionierte/emeritierte Lehrende stellen keinen Dienstreiseantrag, sondern laden im Online-Antrag eine schriftliche Bestätigung Ihres Institutes hoch (Vorlage im Downloadcenter), dass die Gastdozentur im Auftrag des Instituts durchgeführt wird. Liegt diese Bestätigung vor, stellt die Abteilung Internationales einen Reiseauftrag für Nichtbedienstete aus.

Was muss bei der Beantragung einer Dienstreise beachtet werden?

Alle Bediensteten müssen einen Dienstreiseantrag bei Ihrer jeweils zuständigen Stelle einreichen. Bitte laden Sie das Dienstreiseantragsformular im Downloadcenter der Personalabteilung herunter. Sie finden die Vorlage unter den Punkt "Dienstreisen".

  1. Bitte geben Sie auf dem Antragsformular unbedingt als Zweck der Reise "Erasmus+ Gastdozentur" an.
  2. Als Kostenträger tragen Sie "INT/ Erasmus+" ein.
  3. Nach Eingang des Dienstreiseantrags bei der Personalabteilung (PA) setzt sie sich mit uns in Verbindung und bittet um Mitzeichnung und Ergänzung der Buchungsangaben. Ohne das Stichwort "Erasmus+" kann die PA den Kostenträger nicht zuordnen und wir können keine Förderung zusagen.
  4. Dienstreiseanträge für Erasmus+ Aufenthalte im asiatischen Teil der Türkei werden von der Personalabteilung erst genehmigt, wenn das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung G 35 vorliegt. Die Kosten der Untersuchung können nicht von Erasmus+ übernommen werden.
  5. Bei Dienstreisen in Mitgliedstaaten der EU und gleichgestellte Länder sind alle Beschäftigten verpflichtet, eine Bescheinigung über den Sozialversicherungsstatus mit sich zu führen (sogenannte A1- Entsendebescheinigung). Diese muss bei der Personalabteilung beantragt werden. Die Entsendebescheinigung ist nicht Teil des Erasmus+ Förderungsprozesses und muss demnach nicht bei uns eingereicht werden.

Fördervereinbarung: Sobald das Original der Dienstreisegenehmigung und ein Scan der Mobilitätsvereinbarung bei uns vorliegen, erhalten die Reisenden eine Fördervereinbarung zur Unterzeichnung, aus der die Berechnung der Fördersumme und die jeweiligen Bestimmungen für die Förderung hervorgehen. Die Vereinbarung wird zwischen der/dem Reisenden und der JGU Mainz, vertreten durch die Abteilung Internationales, geschlossen. Der/die Reisende bekommt die Vereinbarung von INT per E-Mail zugeschickt und reicht sie im Original wieder bei INT ein.

Nach Eingang der unterschriebenen Fördervereinbarung (vorab als Scan möglich), veranlasst INT die Auszahlung der ersten Rate des Erasmus+ Stipendiums. Eine Abschlagszahlung auf die zu erwartenden Reisekosten erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung, spätestens jedoch am Tag vor der geplanten Abreise. Die Abschlagszahlung beträgt 70% des in der Fördervereinbarung festgesetzten Höchstbetrags.

Wg. der pauschalen Erstattung können Fahrkarte/Flugticket bei Buchung über das Reisebüro Carlson Wagonlit Travel (CWT) nicht direkt aus Erasmus+ Mitteln bezahlt werden; die Reisenden müssen stets in Vorlage treten, egal wo die Tickets gebucht werden.

Vorlagen zu allen benötigten Unterlagen finden Sie im Bereich "Downloadcenter".

Nach der Mobilität einzureichende Unterlagen

Nach Ihrer Rückkehr sind der Abteilung Internationales noch weitere Dokumente vorzulegen und eine Online-Umfrage der EU-Kommission auszufüllen.

  • Bestätigung der gastgebenden Einrichtung: Die Bestätigung der gastgebenden Einrichtung kann als Scan bei uns eingereicht werden. In der Bestätigung muss die Anzahl der Arbeitstage und der Unterrichtstunden sowie Beginn und Ende der Gastdozentur dokumentiert werden.
  • Kurzfragebogen zum Reiseverlauf samt Fahrtkostenbelege: Den Fragebogen "Reiseverlauf" können Sie als Scan bei uns einzureichen. Bitte reichen Sie auch Kopien der Belege für die Kosten der An- und Abreise (Reisetickets) als Scan ein, da nach erfolgter Reisekostenfestsetzung die Berechnung etwaiger steuerpflichtiger Anteile der Erstattung erfolgen muss.
  • EU-Survey (Online-Umfrage): Nach Rückkehr werden Reisende vom dem ‚Mobility Tool‘- System der EU per E-Mail aufgefordert, eine Online-Umfrage (EU-Survey) innerhalb von 30 Tagen zu übermitteln.
  • Ausgleich der CO2-Pauschale: Aufgrund der Einführung der Ausgleichszahlung bei dienstlich veranlassten Flugreisen durch das Land Rheinland-Pfalz, müssen etwaige Pauschalbeträge bei der Abteilung Internationales ausgeglichen werden. Hierzu wird die Schlussrate Ihrer Förderung bei Vorliegen einer Ausgleichspflicht mit der CO2-Pauschale verrechnet. Die Schlussrate verringert sich also um den jeweiligen Betrag der CO2-Pauschale nach Ende Ihrer Reise.

Die Fristen zur Abgabe der Stipendienunterlagen, die nach der Mobilität einzureichen sind, sind der personalisierten Checkliste zu entnehmen, die Sie vor dem Aufenthalt von uns erhalten haben.


Werden Unterlagen nicht fristgerecht, nicht vollständig oder gar nicht eingereicht, kann das Gesamtstipendium von der Abteilung Internationales zurückgefordert werden. Als Pflichtbestandteil der Förderung zählt auch das Ausfüllen der Online-Umfrage der Europäischen Kommission.

Nach Ihrer Reise erhalten Sie einen Link zu unserem Rückkehrerformular, wodurch Sie alle Unterlagen digital bei uns einreichen können. Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen und das Ausfüllen der Online-Umfrage (EU-Survey), wird die Schlussrate Ihrer Förderung von uns angewiesen.

Vorlagen zu allen benötigten Unterlagen finden Sie im Bereich "Downloadcenter".

Wenn Sie Interesse an einer Erasmus+ Gastdozentur haben, sind nur wenige Schritte bis zur Förderung nötig:

  1. Prüfen Sie das Bestehen eines bilateralen Abkommens mit der Gastuniversität. In unserer interaktiven Weltkarte können Sie erfahren, welche Austauschmöglichkeiten Ihnen für eine Erasmus+ Gastdozentur (Erasmus+ STA) offen stehen. Sollte noch kein entsprechender Vertrag vorliegen, genügt zunächst auch eine schriftliche Einladung seitens der Gastuniversität. Um die anschließende vertragliche Vereinbarung kümmert sich das Erasmus+ Vertragsteam der Abteilung Internationales.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit Ihren ausländischen Kollegen*innen auf, um die Möglichkeit Ihres Aufenthalts abzusprechen.
  3. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung über unser Online-Förderportal.
  4. Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen bei förderfähigkeit Ihres Vorhabens eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen zu.
  5. Sie reichen die benötigten Unterlagen vor der Mobilität bei uns ein. Anschließend erhalten Sie von uns die Fördervereinbarung zu Ihrem Aufenthalt. Nach erfolgreicher Unterschrift und Einreichung der Fördervereinbarung, zahlen wir Ihnen die erste Rate Ihrer Förderung aus.
  6. Nach Ihrem Aufenthalt reichen Sie die erforderlichen Unterlagen nach der Mobilität bei uns ein und füllen das Online-Survey der Europäischen Kommission aus. Die Unterlagen können als Scan über unser Rückkehrer-Formular eingereicht werden. Die notwendigen Informationen erhalten Sie von uns per E-Mail.
  7. Nach Einreichung und Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns die Schlussrate Ihrer Förderung.

Bitte beachten Sie auch den Bereich "Wichtige Informationen", damit Sie bei Änderungen, die Ihre Förderung betreffen, immer auf dem Laufenden bleiben.

Wesentliche Änderungen in der neuen Erasmus+ Programmgeneration

Erläuterung "Green Travel": Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für die Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Sollten die Voraussetzungen für "Green Travel" vorliegen, erhalten Teilnehmende eine erhöhte Reisekostenpauschale. Außerdem können im Rahmen von "Green Travel" zusätzliche Reisetage gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen. Das Erfordernis für zusätzliche Reisetage ist im Förderantrag zu begründen und nach der Mobilität durch Reisenachweise zu belegen.

Informationen zu Blended Intensive Programmes (BIPs):

Sollten die Voraussetzungen für ein BIP vorliegen, können Dozierende unter den Vorgaben der Erasmus+ Gastdozenturen Ihre Studierende während eines BIPs begleiten. Hierbei zählen diese nicht zu den mindestens 15 mobilen Teilnehmenden eines BIPs mit.

Weitere Informationen bezüglich BIPs finden Sie zusammengefasst unter: Ausführliche Informationen NA DAAD zu Blended Intensive Programmes (BIPs)

 

CO2-Pauschale:

Teilnehmende an einer Erasmus+ Gastdozentur oder an einer Erasmus+ Personalfortbildung, denen mit der Dienstreisegenehmigung oder einem Reiseauftrag eine dienstlich veranlasste Flugreise genehmigt wurde, sind ab dem 01. Januar 2023 verpflichtet, die vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit mit dem Ministerratsbeschluss umgesetzte CO2-Emissionsausgleichzahlung selbst zu tragen. Die Ausgleichzahlung für die bei der Flugreise anfallenden klimaschädlichen CO2- Emissionen werden an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz abgeführt.

Die Ausgleichsbeträge wurden dabei als Pauschalbeträge für dienstlich veranlasse Flugreisen wie folgt festgelegt:

FlugEinfacher FlugHin- und Rückflug
Deutschland (inkl. Brüssel und Straßburg)5 EUR10 EUR
Europa (sonstige Ziele)10 EUR20 EUR
Interkontinental50 EUR100 EUR

Die Ausgleichsbeträge werden nach Ihrer Reise mit der Schlussrate Ihrer Förderung anhand der eingereichten Unterlagen von der Abteilung Internationales verrechnet.

Rundschreiben CO2-Kompensation für Flugreisen


Noch nicht überzeugt? Lassen Sie sich von JGU-Kolleg*innen inspirieren, die erfolgreich mit Erasmus+ den Sprung ins Ausland gewagt haben. Erfahrungsberichte Erasmus+ Gastdozenturen


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit: Tel.: +49(0)800 2014 020 | Fax: +49(0)228 882 555
Kennedyallee 50 53115 Bonn | erasmus@daad.de | eu.daad.de