Wohnen

Wenn Sie als Gastwissenschaftlerin bzw. Gastwissenschaftler zu einem Forschungsaufenthalt an die Universität Mainz kommen, dann planen Sie bitte rechtzeitig, wo Sie wohnen werden. Fragen Sie Ihre Betreuerin und Ihren Betreuer an der Universität Mainz, ob für Sie bereits eine Unterkunft organisiert ist oder ob man Ihnen bei der Suche helfen kann.

Die Universität Mainz bietet eine begrenzte Anzahl von Gästeappartements, in denen internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler während temporärer Lehr- und Forschungsaufenthalte an der Johannes Gutenberg-Universität wohnen können: direkt auf dem Campus der Universität liegt das Stiftungshaus der Universität, in dem insgesamt 30 Appartements (zum Teil behindertengerecht) zur Verfügung stehen.

Die Appartements sind für Gäste der Universität vorgesehen, die sich so lange in Mainz aufhalten, dass ein Hotelaufenthalt oder die Anmietung einer privaten Ferienwohnung zu teuer wird. Folglich werden Mietverhältnisse für mindestens einen Monat und nicht länger als 1 Jahr eingegangen. Zimmer werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anfrage vergeben. nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Die Gästeappartements sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen, eine Haltestelle ist direkt vor dem Gebäude. Für die Gäste, die mit dem Auto anreisen, befinden sich Parkplätze in unmittelbarer Umgebung.

Wenn Sie ein Appartement reservieren möchten, kontaktieren Sie bitte housing@international.uni-mainz.de. Falls die Gästeappartements ausgebucht sind, halten wir eine Liste mit weiteren Unterbringungsmöglichkeiten bereit.

Die JGU bietet ihren Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern 20 Einzelappartements (zum Teil behindertengerecht) und 10 Doppelappartements im neu gebauten Stiftungshaus an:
Die Einzelappartements haben ein Wohn- und Arbeitszimmer inklusive Schreibtisch, Bücherregal, Bett, Kleiderschrank, Esstisch und Stühle, eine Küchenzeile und ein Bad mit Dusche und WC. Diese Appartements können mit maximal einer Person belegt werden, Übernachtungsbesuche sind leider ausgeschlossen.
In den Doppelappartements gibt es zusätzlich zur o.a. Ausstattung noch ein separates Wohnzimmer mit einer ausziehbaren Couch. Die Doppelappartements können mit maximal 4 Personen belegt werden.
Alle Appartements sind voll ausgestattet mit Bettzeug, Bettwäsche und Handtüchern. In den Küchen gibt es Töpfe, Geschirr und Besteck. Beispielbilder finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Adresse des Stiftungshauses ist Johann-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 2, 55128 Mainz (auf dem Campus der JGU). Vor dem Gebäude ist die Bus– und Straßenbahnhaltestelle "Friedrich-von-Pfeiffer-Weg“. Für Gäste, die mit dem Auto anreisen, befinden sich Parkplätze in unmittelbarer Umgebung. Um auf den Campus der Universität Mainz zu fahren, benötigt man eine kostenpflichtige Einfahrerlaubnis.

Die Monatsmiete beträgt für ein Einzelappartement 1100 Euro und für ein Doppelappartement 1700 Euro. Sie beinhaltet neben dem voll möblierten Appartement eine wöchentliche Reinigung. Hinzu kommt einmalig eine Endreinigungspauschale in Höhe von 90 Euro für ein Einzelappartement und 120 Euro für ein Doppelappartement, die mit der Rechnung für den ersten Monat erhoben wird.

Der Einzug ist jeweils zum 01. oder 15. eines Monats möglich. Die Mindest-Mietdauer beträgt 1 Monat, die maximale Mietdauer sind 12 Monate.

1. Mietzinszahlung und persönliche Verhinderung des Gastes

Der Mietzins ist für den ersten Monat vor Einzug und für die übrigen Monate jeweils am Monatsanfang zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass die Stornierung einer Reservierung mindestens vier Wochen vor dem angekündigten Ankunftstag erfolgen muss. Andernfalls müssen Sie den ersten Aufenthaltsmonat vollständig bezahlen.
Der Gast wird von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechts verhindert wird. Darunter fällt auch eine unverschuldete persönliche Verhinderung des Gastes. Der Gast ist verpflichtet, seine persönliche Verhinderung unverzüglich unter housing@international.uni-mainz.de anzuzeigen.

2. Einzug

Der Einzug findet in Absprache mit dem externen Dienstleister, der Firma Heidenreich statt. Von dort erhalten Sie ca. 7 Tage vor Anreise weitere Informationen.
Sollte kurzfristig bekannt werden, dass ein Gast später als zum vereinbarten Zeitpunkt eintrifft oder die Reservierung nicht wahrnimmt, ist die Firma Heidenreich unverzüglich durch den Gast oder das aufnehmende Institut zu benachrichtigen.

3. Meldepflicht

Für Gäste, die länger als 3 Monate bleiben, besteht Meldepflicht beim Bürgeramt. Die Abteilung Internationales erstellt auf Anfrage die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung.

4. Auszug

Das Appartement muss bis spätestens 9:00 Uhr am Abreisetag geräumt werden.

5. Sonstiges

Die Reservierung gilt nur für die angemeldete(n) Person(en). Eine auch nur vorübergehende Aufnahme anderer Gäste ist in den Einzelappartements nicht gestattet. Bei den Doppel-Appartements ist vorab eine Zustimmung unter housing@international.uni-mainz.de einzuholen. Anträge auf Verlängerung oder Verkürzung der Mietzeit sind an die gleiche Adresse zu richten.