An was sollten Sie nach der erfolgreichen Bewerbung um einen Erasmus+ Platz noch denken? Nachfolgend erhalten Sie einige Tipps und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Den ausführlicheren Infobrief, welchen Sie vor Ihrem Erasmus+ Aufenthalt von INT zugesandt bekommen, sowie die von uns verwendete Präsentation der "Informationsveranstaltung für Outgoings" finden Sie ebenfalls hier als Download.
Nachdem Sie offiziell von Ihrem/Ihrer Mainzer Fachkoordinator*in als Erasmus+ Student*in ausgewählt wurden, nutzen Sie bitte unsere online-Anmeldung, um sich für das Erasmus+ Teilstipendium zu registrieren. Einen von Ihnen und Ihrem/Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator*in unterschriebenen Ausdruck der Erasmus+ Annahmeerklärung reichen Sie anschließend bitte bei INT ein.
Für den Zeitraum Ihres Auslandsstudiums müssen Sie sich unbedingt als Erasmus+ Austauschstudent*in an der Partnerhochschule anmelden.
In manchen Fällen erhalten Sie die nötigen Unterlagen zur Anmeldung direkt von Ihrer Partnerhochschule nachdem Sie dort von Ihrem/Ihrer Mainzer Erasmus+ Fachkoordinator*in per E-Mail „nominiert“ (vorangekündigt) wurden. Häufig müssen Sie sich die Anmeldeunterlagen jedoch neben weiteren wichtigen Informationen auf der Homepage der Partnerhochschule selbständig besorgen (z.B. unter „exchange students" oder „Erasmus+ Students").
Während des gesamten Erasmus Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der JGU immatrikuliert bleiben, d.h. Sie müssen sich jedes Semester durch fristgerechte Überweisung der Sozialbeiträge rückmelden.
Vielen Studierenden ist es möglich, sich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes beurlauben zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich aber zuerst direkt in Ihrem Fach (Erasmus+ Fachkoordinator/in, Studienbüro, Prüfungsamt), ob eine Beurlaubung an der JGU während der Zeit Ihres Erasmus+ Auslandsstudiums sinnvoll und zulässig ist. Beachten Sie hierbei bitte auch, welche Konsequenzen die Beurlaubung für Ihre aktuelle Studiensituation sowie Ihren weiteren Studienverlauf hat.
Allgemeine Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.
Sofern Sie sich während eines Semesters für die Dauer von mindestens drei Monaten außerhalb des Geltungsbereichs aufhalten, können Sie sich den in den Sozialbeiträgen enthaltenen Betrag für das Semesterticket (momentan ca. 200 Euro) vom AStA der Universität Mainz rückerstatten lassen.
Den Antrag finden Sie auf der Homepage des AStA.
Sie benötigen während Ihres Auslandsaufenthaltes einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Je nach Art Ihrer inländischen Krankenversicherung und der Dauer Ihres Aufenthaltes sollten Sie sich zusätzlich privat versichern.
- Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich die Europäische Versichertenkarte (EHIC) ausstellen lassen. Sie gilt in allen EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Mit der EHIC haben Sie während vorübergehenden Auslandsaufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes.
- Als privat Versicherte/r informieren Sie sich bitte unbedingt über den im Ausland geltenden, individuellen Leistungskatalog Ihrer Krankenversicherung.
Beachten Sie bitte weiterhin die "Medizinischen Hinweise" des Auswärtigen Amtes sowie das Gruppenversicherungsangebot des DAAD und sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz!
Während Ihres Auslandsaufenthaltes benötigen Sie eine geeignete Unterkunft. Diese finden Sie entweder in einem Wohnheim der Partnerhochschule (sofern vorhanden) oder auf dem freien Wohnungsmarkt in der jeweiligen Stadt. Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten und die dazu notwendigen Bewerbungsformulare erhalten Sie meist ebenfalls über die Homepage der Partnerhochschule. Beachten Sie bitte, dass besonders bei hochschuleigenen Wohnheimen die Zimmer oft nach dem Prinzip „first come, first served" vergeben werden.