Hochschulpartnerschaften und Kooperationen

Die Johannes Gutenberg-Universität (JGU) verfügt über ein weltweites Netz von Kooperationen mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit betrifft insbesondere Forschungsprojekte und gemeinsame Studiengänge sowie den Austausch von Studierenden und Lehrenden. Bei fächerübergreifenden Abkommen können sich alle an der JGU vertretenen Fächer an der Kooperation beteiligen. Fachbezogene Kooperationen sind Vereinbarungen einzelner Fachbereiche oder Fächer über akademische Zusammenarbeit (hierzu gehören auch die ERAMUS-Verträge). Memoranden sind Absichtserklärungen über akademische Zusammenarbeit, oft also Vereinbarungen, die sich noch im Anfangsstadium befinden.
Darüberhinaus unterhält die JGU Kooperationen mit Deutschen Auslandsschulen, um deren Absolventinnen und Absolventen den Übergang an die JGU zu erleichtern.

 

Für die Etablierung neuer Partnerschaften gilt folgender Leitfaden für die Fächer:
 
  1. Grundsätzliches
  2. Vertragsgegenstand
  3. Vertragsinitiierung und -abschluss
1. Grundsätzliches
Die Abteilung Internationales unterstützt die Fächer bei der Initiierung und Vertragsgestaltung von internationalen Kooperationen, besonders bei Vertragsneuabschlüssen, -verlängerungen, -erweiterungen, -änderungen und -kündigungen. Alle internationalen Abkommen müssen grundsätzlich vom Präsidenten der JGU mitgezeichnet werden; zuvor müssen die Dekaninnen und Dekane der jeweiligen Fächer ihr Einverständnis schriftlich erklären (entweder durch Mitzeichnung oder durch eine schriftliche Absichts- bzw. Einverständniserklärung). Grundsätzlich erwartet die Hochschulleitung, dass Kooperationen aus einem Fach heraus wachsen und mit Inhalten gefüllt werden, um „Karteileichen“ zu vermeiden.
Mögliche Partner:
Partnerschaften können grundsätzlich mit allen Hochschulen, Fächern, Institutionen und deutschen Schulen im Ausland geschlossen werden. Sie können fächerübergreifend, fachbezogen, bi- oder multilateral sein.

Arten von Kooperationen:
Grundsätzlich gibt es 3 Arten von akademischen Kooperationen:

  • fächerübergreifende Hochschulpartnerschaften: dies sind Kooperationen, an denen sich alle an derJGU vertretenen Fächer beteiligen können und die in der Regel eine Vielfalt von Aktivitäten
    einschließen. Diese Partnerschaften werden von der Hochschulleitung priorisiert. Neu abgeschlossene
    Hochschulpartnerschaften müssen vom Senat gebilligt werden.
  • fachspezifische Kooperationen: hier schließt ein Fach mit einem bestimmten Partner ein Abkommen
    ab; Angehörige anderer Fächer können an diesem Austausch erst teilnehmen, wenn der Vertrag
    erweitert wird (was im Allgemeinen möglich ist) oder die bisherigen Vertragspartner dies ausdrücklich
    wünschen/gestatten.
  • Memoranda of Understanding: Dies sind Absichtserklärungen für das Anfangsstadium einer
    Kooperation, die die Zusammenarbeit nur in groben Zügen regeln und erst durch hinzukommende
    Vereinbarungen spezifische Austauschaktivitäten ermöglichen.

Der Ausbau bereits bestehender Partnerschaften gestaltet sich erfahrungsgemäß einfacher als die Etablierung neuer Partnerschaften. Die bereits bestehenden Partnerschaften finden Sie über die Navigationsleiste links.

2. Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Vertrags sollen Inhalt, Umfang und Laufzeit der Partnerschaft sein:

  • Inhalte: im Vertrag wird festgehalten, welche gemeinsamen Aktivitäten vereinbart werden, z.B. der
    Austausch von Studierenden, Lehrenden und/oder Hochschulpersonal, Forschungskooperation, cotutelles, gemeinsame Publikationen etc. Dabei dürfen rechtliche Aspekte wie z.B. die Einschreibeordnung der JGU oder Prüfungsordnungen nicht außer Acht gelassen werden.
  • Umfang der Partnerschaft: Falls ein Personenaustausch vereinbart wird, kann festgelegt werden, wie viele Lehrende, Mitarbeiter/innen und/oder Studierende welchen Studienfortschritts pro Jahr an die
    Partnerhochschule gehen und wie lange sie sich dort aufhalten werden. Es können auch zusätzliche
    Vereinbarungen zur Finanzierung der Aufenthalte getroffen werden, z.B. Studiengebührenerlass,
    Bereitstellung von Stipendien etc.
  • Laufzeit des Vertrags: Die Mindestlaufzeit beträgt i.d.R. fünf Jahre; zeitlich unbegrenzte Verträge können auch abgeschlossen werden. Die Modalitäten der Vertragskündigung sollten geregelt sein.

3. Vertragsinitiierung und -abschluss:
Partnerschaften können i.d.R. jederzeit abgeschlossen und unmittelbar nach Unterzeichnung umgesetzt werden.

  • Schritt 1: Vertragsanbahnung im Fach
    Lehrende der JGU knüpfen Kontakte mit Fachkolleg/inn/en an den potenziellen Partnerhochschulen und verständigen sich über die Möglichkeiten einer Partnerschaft. Wenn vorhanden, werden die am Fachbereich angesiedelten Stellen für Internationalisierung informiert und in die Verhandlungen mit einbezogen.
  • Schritt 2: Vertragsvorbereitung mit der Abt. Internationales
    Wenn die Fachvertreter/innen an beiden Hochschulen übereinkommen, eine Kooperation zu vereinbaren, informieren sie die für die Vertragsausfertigung zuständige Stelle ihrer Hochschule (JGU Mainz: Abt. Internationales, Ansprechpartner/innen siehe unten) und bitten um Unterstützung bei der Ausfertigung eines entsprechenden Vertrags. Die Abt. Internationales hält verschiedene Vertragsmuster bereit und berät bei deren Ausgestaltung im Einzelfall. Der Vertrag wird entweder in den Sprachen beider Partnerinstitutionen und/oder auf Englisch abgefasst. Ggf. muss der Vertrag mehrmals überarbeitet und von der Rechtsabteilung geprüft werden.
    Ansprechpartner/innen in der Abteilung Internationales:
    - ERASMUS: erasmus@international.uni-mainz.de
    - Bei Kooperationen außerhalb des ERASMUS-Programms: je nach Partnerland: europa@international.uni-mainz.de oder aussereuropa@international.uni-mainz.de sowie die Leitung der Abt. Internationales: international@international.uni-mainz.de
  • Schritt 3: Vertragsausfertigung und Unterzeichnung
    Ist der Vertrag unterschriftsreif, werden mindestens 2 Originale (ggf. mehr) des Vertrags von dem/der Initiator/in der Kooperation unterzeichnet, dann vom Dekan/der Dekanin – anderenfalls muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Dekanin/des Dekans des Fachbereichs beigefügt werden. Diese Originale werden dann an die Abt. Internationales geschickt. Die Abt. Internationales leitet die Originale direkt zur Unterschrift an den Präsidenten weiter und sendet alle unterschriebenen Exemplare an das Fach an der JGU zurück, damit dieses die Originale zur Gegenzeichnung an die Partnerhochschule sendet. Der Abt. Internationales wie auch der Rechtsabteilung (Vertragswesen) muss anschließend unaufgefordert eine Kopie des vollständig unterzeichneten Vertrags zugeschickt werden. Beginnt das Unterzeichnungsverfahren an der Partnerhochschule, dann zeichnen als nächste die Fachvertreter/innen an der JGU und senden anschließend alle Originale – wiederum mit der Unterschrift bzw. schriftlichen Einverständniserklärung der Dekanin/des Dekans des Fachbereichs – an die Abt. Internationales, die wieder die Unterschrift des Präsidenten organisiert und schließlich die vollständig unterzeichneten Originale an das Fach zurückschickt, das der Partnerhochschule ein Original zukommen lässt.