Versicherungen

Die zuständige Ausländerbehörde verlangt für die Aufenthaltserlaubnis den Nachweis einer Krankenversicherung, die Folgendes absichert:

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Krankenhausbehandlung
  • medizinische Leistungen zur Rehabilitation
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Diesen Nachweis muss Ihnen Ihre Krankenkasse schriftlich ausstellen. Für Bürger/innen von EU-Ländern gibt es hierzu besondere Formulare. Sollte Ihre Versicherung in Deutschland nicht gelten, können Sie eine Reiseversicherung (für einen kurzen Aufenthalt) oder eine Versicherung bei einem deutschen Anbieter abschließen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung und auf den Seiten von Euraxess und dem DAAD.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Kosten für bestimmte Erkrankungen bzw. Behandlungen - z.B. bei chronischen Krankheiten - in der Regel von einer privaten Krankenversicherung in Deutschland nicht übernommen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz schon zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland besteht!

Die private Haftpflichtversicherung deckt Körperverletzungen oder Sachschäden ab, die Sie (oder Ihre Kinder) anderen zufügen. Daher ist es üblich, sich für Fälle zu versichern, in denen Ansprüche aus unabsichtlich verursachten Schäden entstehen könnten. Achten Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf, dass diese mindestens alle privaten und möglichst auch betriebliche Haftpflichtansprüche abdeckt. Die meisten Versicherungen decken jedoch nur erstere ab, daher gibt es auch Anbieter für Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen, die mit teuren Geräten arbeiten, z.B. in einem Labor. Wenn Sie Halter eines Kraftfahrzeugs sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus gibt es auch Haftpflichtversicherungen speziell für Tierhalter.

Wenn Sie in Deutschland erwerbstätig sind und daher in die Sozialversicherung einzahlen, sind Sie bereits gegen Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeitsstätte sowie am Arbeitsplatz versichert. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich gegen Einkommensverluste absichern, die Ihnen oder Ihrer Familie durch dauerhafte körperliche Schäden aufgrund eines Unfalls im privaten Umfeld, z. B. bei privaten Sportaktivitäten, entstehen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Krankenversicherung, die medizinische Behandlungen abdeckt. Ein dauerhafter körperlicher Schaden ist normalerweise definiert als ein Zustand, der länger als drei Jahre andauert. Die Versicherung tritt in Kraft, wenn z. B. Ihr unfallbedingter Gehaltsverlust oder Kosten für Haushaltshilfen und Therapien, die nicht von Ihrer Krankenversicherung gedeckt sind, nicht von Ihnen selbst getragen werden können.

Die Hausratversicherung sichert Ihre Möbel, Kleidung, Ihr Arbeitsmaterial und Ihren Hausrat gegen Einbruch, Feuer und Witterungsschäden ab. Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt sie die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Hausrats und, falls Sie aufgrund des Ereignisses nicht zu Hause verbleiben können, oft auch die Kosten für ein Hotelzimmer oder ähnliches. Da die Versicherung höchstwahrscheinlich einen Nachweis darüber verlangen wird, dass die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände Ihnen gehörten, ist es ratsam, Quittungen oder Fotos von Gegenständen von hohem Wert an einem anderen Ort als Ihrer Wohnung aufzubewahren. Informieren Sie sich vor dem Abschluss einer Hausratversicherung genau über deren Bestimmungen.

Berufsunfähigkeit kann entweder durch Krankheit oder durch einen Unfall eintreten. Für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können, z. B. aufgrund von gesundheitlichen Problemen wie chronischen Rückenschmerzen, psychischen Leiden wie Burnout oder einer schweren Krankheit, die Ihre Erwerbstätigkeit dauerhaft einschränkt, schützt Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem drohenden Einkommensverlust.