Visum und Aufenthaltstitel
Unter Visum und Aufenthaltstitel können Sie sich informieren, welche Dokumente und Nachweise Sie für einen Aufenthalt in Deutschland benötigen. Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese sind in der Tabelle auf der rechten Seite zusammengefasst. Einen Aufenthaltstitel können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Hierzu müssen Sie frühzeitig einen Termin vereinbaren, da die Wartezeit mehrere Wochen dauern kann. Falls Sie mit einem Visum einreisen, denken Sie bitte daran, die für den Aufenthaltstitel erforderlichen Angaben bereits in Ihrem Visumsantrag zu machen.
Wohnsitz anmelden
Falls Sie sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten wollen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen, ab dem Bezug Ihrer Wohnung, beim zuständigen Bürgeramt anmelden.
Falls Sie eine Wohnung im Mainzer Stadtgebiet beziehen, ist die Anmeldung Ihres Wohnsitzes nur im Bürgerservice in der Kaiserstraße möglich.
Zur Anmeldung benötigen Sie grundsätzlich keinen Termin. Mit Termin geht es jedoch schneller. Eine Terminvereinbarung kann online vorgenommen werden (s. Klickanleitung).
Die Anmeldung ist kostenlos, Sie benötigen jedoch folgende Unterlagen:
- Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeber*innenbestätigung. Diese ist über den Tag des Einzugs vorzulegen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Visum)
Hinweis: elektronischer Aufenthaltstitel allein reicht nicht aus. - Mietvertrag, oder einen anderen schriftlichen Nachweis über den aktuellen Wohnsitz
- Falls bereits vorhanden: Aufenthaltstitel
- Falls Sie verheiratet/geschieden sind: Heirats-/Scheidungsurkunde (mit beglaubigter Übersetzung)
- Bei Anmeldung von Minderjährigen (z.B. Ihren Kindern) sind ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich (mit beglaubigter Übersetzung)
Falls ein Nachzug von Ehegatten oder Familienmitgliedern gegeben ist, sind diese persönlich beim Bürgeramt vorzustellen.
Wenn Sie umziehen, haben Sie dem zuständigen Bürgeramt Ihre neue Adresse mitzuteilen (im Stadtgebiet Mainz ist der Bürgerservice in der Kaiserstraße zuständig). Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands wird Ihre alte Wohnung automatisch abgemeldet, nachdem Sie sich im neuen Wohnort angemeldet haben.
Wenn Sie Deutschland wieder verlassen, müssen Sie sich beim zuständigen Bürgeramt abmelden. In Mainz können sie sich eine Woche im Voraus und müssen sich spätestens zwei Wochen nach Auszug abmelden. Dies kann per E-Mail und einer Ausweiskopie erfolgen.
Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie gegebenenfalls für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels oder anderer Anträge benötigen.
Weitere Informationen: