Falls Sie während ihres Aufenthaltes in Mainz von Familienangehörigen begleitet werden, müssen auch diese ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Für Familienangehörige können Sie unter Umständen finanzielle Unterstützung durch Ihre Fördereinrichtung oder den deutschen Staat erhalten.
Weitere Informationen zu Kinderbetreuung und Schule erhalten Sie beim Familien-Servicebüro der JGU und unter folgendem Link.
Ehegattennachzug:
Wenn Ihr Ehepartner/in mit nach Deutschland einreisen möchte, erhält er/sie in der Regel den selben Aufenthaltstitel wie Sie selbst. Das Aufenthaltsrecht endet, wenn Ihr Aufenthaltsrecht zu Ende ist.
Die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten wird in der Regel erteilt, wenn der Lebensunterhalt beider Ehegatten ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gesichert ist, ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.
Kindernachzug:
Nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Rechtsanspruch auf Aufenthaltserlaubnis von Kindern nur dann, wenn beide Eltern die Aufenthaltserlaubnis besitzen, das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und seine Unterbringung und sein finanzieller Unterhalt gesichert sind. In anderen Fällen entscheidet die Ausländerbehörde nach Ermessen.