Wichtiger Hinweis für das Sommersemester 2021:
Da die Immatrikulation postalisch erfolgt, ist es unbedingt notwendig, dass du die Anerkennung deiner Krankenversicherung, mit den anderen Dokumenten schriftlich einreichst. Bitte lies die entsprechenden Hinweise im "Practical Guide" genau."
Damit du an der JGU studieren kannst, musst du bei der Immatrikulation nachweisen, dass du eine Krankenversicherung hast, die in Deutschland gültig ist.
Bitte kläre VOR deiner Abreise nach Deutschland, ob du einen ausreichenden Versicherungsschutz für Deutschland hast und schließe ggf. eine spezielle Auslandskrankenversicherung ab, z.B. für die Übernahme von Kosten bei einem Krankentransport nach Hause oder bei chronischen Krankheiten.
Für die Immatrikulation benötigst du entweder eine Befreiung von der Versicherungspflicht oder den Nachweis darüber, dass du einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist. Für beide Dokumente musst du dich eigenständig an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden.
Inhaltsverzeichnis
Du hast eine Krankenversicherung im Heimatland
Wenn du im Heimatland eine Krankenversicherung hast, die in Deutschland gültig ist, erhältst du eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Um diese Befreiung zu erhalten, musst du den Nachweis deiner Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vorlegen.
Bitte kläre mit deiner Krankenversicherung im Heimatland, BEVOR du nach Mainz kommst:
- Gilt deine derzeitige Krankenversicherung auch in Deutschland?
- Welche Leistungen (z.B. Behandlung beim Zahnarzt, Aufenthalt im Krankenhaus) übernimmt deine derzeitige Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung in deinem Heimatland
Wenn du in deinem Heimatland selbst oder über deine Eltern eine gesetzliche Krankenversicherung hast, dann zeige eines der folgenden Formulare bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor:
- alle EU-Staaten plus Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein: EHIC (European Health Insurance Card / Europäische Krankenversicherungskarte)
- Serbien, Montenegro: Ju 6
- Bosnien-Herzegowina: BH6
- Kroatien: HR/D 111
- Mazedonien: RM/D 111
- Türkei: T/A 11
- Tunesien: TN/A 11
Studierenden, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können (z.B. weil sie älter als 30 Jahre sind) oder nicht aufgenommen werden möchten, empfehlen wir, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Private Krankenversicherung in deinem Heimatland
Wenn du in deinem Heimatland selbst oder über deine Eltern eine private Krankenversicherung hast, musst du dir bei deiner jeweiligen Versicherung eine englisch- oder deutschsprachige Versicherungsbescheinigung (Police) ausstellen lassen. Aus dieser Bescheinigung müssen die genauen Versicherungsleistungen erkennbar sein, z.B. Dauer der Gültigkeit, Gültigkeitsbereich und finanzielle Höhe des Versicherungsschutzes.
Wenn die private Versicherung keine Leistungen im Ausland (d.h. während der Zeit deines Studiums in Deutschland) abdeckt, musst du dich bei einer der deutschen Krankenkassen zusätzlich selbst versichern (für Studierende monatlich ca. 110 €).
Wichtige Hinweise:
- Wer privat versichert ist, zahlt nach einer ärztlichen Behandlung die Kosten zunächst selbst und stellt dann einen Antrag auf Kostenerstattung bei seiner Krankenversicherung.
- Wir raten Studierenden aus dem außereuropäischen Ausland dringend, sich freiwillig in Deutschland zu versichern, auch wenn Sie einen Nachweis über die Krankenversicherung aus dem Heimatland haben, weil die Erstattung von Behandlungskosten durch die ausländischen (z.B. amerikanischen) Krankenkassen sehr lange dauern kann.
Du hast KEINE Krankenversicherung im Heimatland
Wenn du keine Krankenversicherung in deinem Heimatland hast oder wenn deine Krankenversicherung in Deutschland nicht gültig ist, musst du eine Krankenversicherung abschließen.
OHNE Krankenversicherung kannst du dich nicht an der JGU immatrikulieren.
Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
Du kannst dich für ca. 110 € im Monat in der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung in Deutschland krankenversichern.
Studierenden, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können (z.B. weil sie älter als 30 Jahre sind) oder nicht aufgenommen werden möchten, empfehlen wir, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Private Krankenversicherung in Deutschland
Eine private Krankenversicherung kannst du in Deutschland abschließen.
Wer privat versichert ist, zahlt nach einer ärztlichen Behandlung die Kosten zunächst selbst und stellt dann einen Antrag auf Kostenerstattung bei seiner Krankenversicherung.