Visum für Austauschstudierende

Bitte informiere dich rechtzeitig, ob du ein Visum für Deutschland brauchst. Gegebenenfalls benötigst du ein Visum zu Studienzwecken ("Studienvisum"). Mit einem Touristenvisum kannst du nicht in Deutschland studieren.

Die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger folgender Länder brauchen KEIN Visum für die Einreise nach Deutschland:

  • alle EU-Staaten
  • alle EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
  • Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und USA.

Die Angehörigen dieser Staaten erhalten ihre Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie sich bei der Ausländerbehörde anmelden.

Detaillierte Angaben zum Aufenthaltsrecht erhältst du unter Arbeitsrecht, beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat).

Wichtig: Finanzierungsnachweis

Wenn du ein Visum beantragen musst, musst du der Ausländerbehörde einen Finanzierungsnachweis erbringen, d.h. du musst belegen, dass du deinen Lebensunterhalt während deines Aufenthaltes in Deutschland finanzieren kannst, ohne öffentliche Leistungen wie Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Du musst nachweisen, dass du deinen Aufenthalt in Deutschland aus eigenen Mitteln finanzieren kannst. Dazu benötigst du

  • eine private Finanzierungsbestätigung (z.B. eine Garantieerklärung von deiner Familie oder deiner Bank) ODER
  • eine Bescheinigung über die Höhe des Stipendiums, falls du eines erhältst, ODER
  • eine Bescheinigung ausgestellt durch deine Heimathochschule in deutscher oder englischer Sprache über deinen Status als ERASMUS- oder Austauschstudierende(r).