Wohnen

Wenn Sie als Gastwissenschaftlerin bzw. Gastwissenschaftler zu einem Forschungsaufenthalt an die Universität Mainz kommen, dann planen Sie bitte rechtzeitig, wo Sie wohnen werden. Fragen Sie Ihre Betreuerin und Ihren Betreuer an der Universität Mainz, ob für Sie bereits eine Unterkunft organisiert ist oder ob man Ihnen bei der Suche helfen kann.

Gästeappartements der JGU Mainz (allgemein)

Die Universität Mainz bietet eine begrenzte Anzahl von Gästeappartements, in denen ausländische (und inländische) Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler während temporärer Lehr- und Forschungsaufenthalte an der Johannes Gutenberg-Universität wohnen können: direkt neben dem Campus der Universität, bei der Fachhochschule Mainz, liegt die Wohnanlage K3, in der 15 Einzelappartements zur Verfügung stehen (zum Teil behindertengerecht).

Die Appartements sind für Gäste der Universität, die sich so lange in Mainz aufhalten, dass ein Hotelaufenthalt zu teuer wird - also länger als 1 Woche - und nicht lange genug, um sich auf dem privaten Wohnungsmarkt ein möbliertes Appartement zu suchen, also kürzer als ein halbes Jahr. Folglich werden Mietverhältnisse nicht länger als 1 Semester (6 Monate) eingegangen. Zimmer werden nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben.

Die Gästeappartements sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Für die Gäste, die mit dem Auto anreisen, befinden sich Parkplätze direkt vor dem Haus und in unmittelbarer Umgebung. Um auf den Campus der Universität Mainz zu fahren, benötigt man eine kostenpflichtige Einfahrtserlaubnis.

Wenn Sie ein Appartement reservieren möchten, kontaktieren sie bitte unsere Hausdame, Frau Duarte, unter:E-Mail

Falls die Gästeappartements ausgebucht sind, hält die Hausdame eine Liste mit weiteren Unterbringungsmöglichkeiten bereit; diese schließt auch diejenigen Hotels in Mainz ein, die Sonderkonditionen für Gäste der Universität anbieten.

Bitte beachten Sie, dass die Stornierung einer Reservierung mindestens vier Wochen vor dem angekündigten Ankunftstag erfolgen muss. Andernfalls müssen Sie den ersten Aufenthaltsmonat vollständig erstatten.

Wohnanlage K3

Die Adresse der Wohnanlage K3 ist Lucy-Hillebrand-Str. 4, 55128 Mainz (auf dem Campus der Fachhochschule Mainz).

Bei der Wohnanlage ist die Straßenbahnhaltestelle "Jakob-Heinz Straße/Arena". Für die Gäste, die mit dem Auto anreisen, befinden sich Parkplätze direkt vor dem Haus und in unmittelbarer Umgebung. (Um auf den Campus der Universität Mainz zu fahren, benötigt man eine kostenpflichtige Einfahrerlaubnis.)

Die Universität Mainz bietet ihren Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern 15 Appartements in dieser neu gebauten Wohnanlage an:

  • Die Appartements haben ein Wohn- und Arbeitszimmer inklusive Schreibtisch, Bücherregal, Bett, Kleiderschrank, Esstisch und zwei Stühlen, eine Küchenzeile, Dusche und WC.
  • In der Wohnanlage stehen den Gästen im Keller Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung.

Die Mietpreise der Wohnanlage K3 sind je nach Dauer des Aufenthaltes gestaffelt und betragen ab dem 01.01.2020

Dauer des Aufenthaltes Mietpreis für das Einzelappartement Endreinigung (einmalig)
4 Tage (Mindestanmietung) 140,00 Euro 75,00 Euro
jede weitere Nacht 35,00 Euro 75,00 Euro
Monatsmiete 700,00 Euro 75,00 Euro

Vertragsbedingungen und Hinweise zur Nutzung eines Gästeappartments

1. Mietzinszahlung und persönliche Verhinderung des Gastes

Der Mietzins ist am Anfang der Mietzeit für die vorgesehene Mietdauer zu entrichten. (Anmerkung: Wahlweise kann die Fälligkeit des Mietzinses am Ende der Mietzeit vereinbart werden.)

Der Gast wird von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechts verhindert wird. Darunter fällt auch eine unverschuldete persönliche Verhinderung des Gastes.

Der Gast ist verpflichtet, seine persönliche Verhinderung unverzüglich der Hausdame gegenüber anzuzeigen. Ist in diesem Fall eine anderweitige Verwertung des Gebrauchs möglich (anderweitige Zurverfügungstellung des Appartements), erfolgt eine Rückerstattung des auf diesen Zeitraum anfallenden Mietzinses an den Gast.

2. Einzug

Die Details des Einzugs sind mit der Hausdame, Frau Duarte, zu besprechen.

Der Einzug sollte ab 14:00 Uhr erfolgen. Sobald bekannt wird, dass ein Gast später als zum beantragten Zeitpunkt eintrifft oder die Reservierung nicht wahrnimmt, ist die Hausdame unverzüglich durch das aufnehmende Institut zu benachrichtigen.

3. Meldepflicht

Für Gäste, die länger als 3 Monate bleiben, besteht Meldepflicht beim Bürgeramt. Die Hausdame hält Anmeldeformulare für die Gäste der Universitäts-Appartements bereit.

4. Auszug

Das Appartement muss bis spätestens 9:00 Uhr am Abreisetag geräumt werden. Sollte ein Gast wünschen, vorzeitig aus dem Gastprofessorenhaus auszuziehen, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Mitteilung an die Hausdame.

5. Sonstiges

Die Reservierung gilt nur für die angemeldete(n) Person(en). Eine auch nur vorübergehende Aufnahme anderer Gäste bedarf der Zustimmung der Hausdame. Anträge auf Verlängerung oder Verkürzung der Mietzeit sind an die Hausdame zu richten.

Weitere Informationen sind in der Broschüre "Hinweise für Gäste" zu finden, die in den Appartements ausliegt; außerdem steht die Hausdame den Gästen gerne mit Rat und Tat zur Seite.