ECTS

Das European Credit Transfer System (ECTS) sieht vor, dass Studierende Kreditpunkte an unterschiedlichen Hochschulen sammeln und auf ihr Studium an der Heimathochschule anrechnen lassen. Der Einsatz der drei wichtigsten ECTS-Instrumente „Learning Agreement”, „Transcript of Records” und „Notentransfer” ist nicht auf den innereuropäischen Austausch beschränkt, sondern ist auch bei der Anerkennung außereuropäischer Studienleistungen hilfreich.

Learning Agreement

Die Anerkennung ausländischer Studienleistungen sollte immer im Vorfeld des Auslandsaufenthalts vereinbart und schriftlich dokumentiert werden. Dazu eignet sich das Dokument ”Learning Agreement” (auch „Studienvereinbarung” genannt) ganz besonders. Es enthält die geplanten Lehrveranstaltungen und wird vom Studierenden sowie dem zuständigen Fachvertreter der Heimathochschule unterzeichnet werden. Einige Förderprogramme, z.B. ERASMUS, fordern zusätzlich auch die Unterschrift der Gasthochschule. Eine Arbeitshilfe mit Hinweisen, Tipps und Empfehlungen zum Thema „Learning Agreement” finden Sie im Download-Bereich.

Leistungspunkte

Leistungs- oder Kreditpunkte geben über die Quantität einer Arbeitsleistung Auskunft. Die Anzahl der Leistungspunkte ist für jedes Modul und seine einzelnen Teile sowie für andere Prüfungsleistungen festgelegt. Werden im Ausland erworbene Punkte auf das Studium an der Heimathochschule angerechnet, gibt es meist eine Differenz zwischen auswärtig erworbenen Punkten einerseits und zuhause geforderten Punkten andererseits. Tipps, wie man mit dieser Differenz umgehen kann, finden Sie in der Arbeitshilfe „Leistungspunkte”.

Transcript of Record

Das Dokument „Transcript of Records”, auch „Datenabschrift”, „Academic Record” o.ä. genannt, gibt Auskunft über die erbrachten Leistungen eines Studierenden. Es listet die erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen nebst Kursniveau, Note und Kreditpunkten auf. Zurückgekehrte „Outgoings” weisen damit ihre Leistungen an der Gasthochschule nach, wenn sie die Anrechnung an der Heimathochschule beantragen. Idealerweise gibt das Dokument auch Auskunft über das verwendete Notensystem und erleichtert damit die Umrechnung. Weitere Informationen zur Funktion des Transcript of Records erhalten Sie im Download-Bereich.

Notenumrechnung

Die bisher praktizierte Methode zur Umrechnung lokaler ausländischer oder ECTS-Noten auf der Grundlage von Umrechnungstabellen oder der sogenannten ‚Modifizierten Bayrischen Formel‘ ist ein Auslaufmodell. Seit 2009 sieht das ECTS eine Umrechnung auf der Grundlage von Kohortendaten und Notenverteilungstabellen vor. Weitere Informationen zum zukünftigen Umrechnungsverfahren und zu möglichen Übergangslösungen finden Sie in der Arbeitshilfe „Notenumrechnung”.

Diploma Supplement

Als „Diploma Supplement” (DS) bezeichnet man den englischsprachigen Zusatz zum Hochschulabschlusszeugnis, der u.a. den besuchten Studiengang und die individuellen Leistungen des Absolventen erläutert. Weitere Informationen zum DS finden Sie im Downloadbereich.