Beantragung des Visums

Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Es bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.

Bisher konnten ForscherInnen aus Nicht-EU-Staaten für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach § 18 AufenthG erhalten.

Seit dem 22.02.2010 können sie unter Vorlage einer wirksam abgeschlossenen Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG beantragen.

Benötigte Unterlagen

Auskunft über den genauen Vorgang, wie Sie das Visums beantragen müssen und welche Papiere Sie einreichen müssen, erhalten Sie bei den deutschen diplomatischen Vertretungen in Ihrem Heimatland.