Visum für Deutschland

Visum für Deutschland

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, können Sie der Staatenliste zur Visumpflicht des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Einreise ohne Visum

  • Staatsangehörige der EU-Staaten
    Sie benötigen generell kein Visum für die Einreise nach Deutschland.aber in jedem Fall einen gültigen Personalausweis (Identity Card).
  • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten, die kein Einreisevisum brauchen
    Sie brauchen zwar kein Visum, müssen aber nach der Einreise nach Deutschland die erforderliche Aufenthaltserlaubnis einholen. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Abteilung Ausländerangelegenheiten der Stadt Mainz.
    Bitte prüfen Sie insbesondere, ob Sie nicht doch ein Visum zu Studienzwecken (im Herkunftsland zu beantragen) brauchen, auch wenn die visafreie Einreise für Kurzaufenthalte möglich ist.

 

Einreise mit Visum

Es gibt verschiedene Arten von Visa, die Sie als Studieninteressent beantragen können. Das entsprechende Visum für Ihren Aufenthalt ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes zu beantragen. Details dazu entnehmen Sie den Informationen des DAAD zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Gastwissenschatlern im Downloadbereich

Das Visum kann in Deutschland vor Ort bei der zuständigen Ausländerbehörde gewandelt werden. Die verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen beinhalten unterschiedliche Rechte, sowohl was den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland betrifft als auch das Arbeiten neben dem Studium.

Folgende Visumstypen können NICHT in der Bundesrepublik Deutschland in ein Studienvisum umgewandelt werden:

  • Touristenvisum
  • Besuchsvisum
  • Geschäftsvisum
  • Sprachkursvisum ohne Studienabsicht – unabhängig von der Sprache, die im Kurs unterricht wird, z.B. Deutsch im Internationalen Ferienkurs an der Universität Mainz oder in der Internationalen Sommerschule am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft in Germersheim.

Wenn Sie mit einem dieser Visatypen nach Deutschland einreisen, dann ist es erforderlich, dass Sie in das Heimatland ausreisen und ein Visum zu Studienzwecken neu beantragen.

Wenn Sie in der Stadt Mainz wohnen oder wenn Sie noch keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, aber an der Universität Mainz studieren werden, ist für Sie das Bürgeramt der Stadt Mainz zuständig. Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich dort melden. Beachten Sie bitte die Informationen der Abteilung Ausländerangelegenheiten der Stadt Mainz. Einen Termin können Sie online beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) erteilt. Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert ca. 6 bis 8 Wochen. Da die Reisefreiheit während diseser Zeit eingeschränkt sein kann, empfiehlt es sich, ca. 10 Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels einen Termin zur Verlängerung zu vereinbaren. Für einen eAT zum Studium sind i.d.R. folgende Unterlagen notwendig:

  • ein noch mindestens 15 Monate gültiger Reisepass (besser länger, damit die Aufenthaltserlaubnis auch für 2 Jahre erteilt werden kann)
  • 1 Passbild
  • der aktuelle Zulassungsbescheid oder eine aktuelle Studienbescheingung mit Fach- und Semesterangabe
  • ein Finanzierungsnachweis über € 670,– bzw. eine Stipendienbescheinigung eines Stipendiengebers
  • einen Nachweis der Krankenversicherung;
    WICHTIG: Die Krankenversicherung muss die gleichen Leistungen erbringen, die eine gesetzliche Krankenversicherung gewährt.
  • bei der Ersterteilung des eAT beträgt die Gebühr € 100,– und € 80,– bei der Verlängerung; bei einem Stipendium sind die Erteilung und die Verlängerung gebührenfrei.