Freemover

 

Vielen Dank für dein Interesse an der JGU Mainz. Wir freuen uns, dass du an der JGU als Freemover studieren möchtest.

 

Freemover bist du, wenn du an der JGU studieren möchtest aber deine Heimatuniversität keine Partnerschaft mit der JGU hat.

Bitte überprüfe daher zuerst, ob bereits eine offizielle Partnerschaft zwischen Deiner Heimatuniversität und der JGU besteht, die du nutzen könntest.

 

 

Da eine Freemover-Bewerbung eine individuelle Vereinbarung darstellt (es gibt keine Verträge zwischen den Universitäten) dürfen und müssen die Fächer der JGU selbst entscheiden, ob sie dich aufnehmen können, oder ob sie deine Bewerbung aus Kapazitätsgründen, akademischen Gründen, sprachlichen Gründen oder anderen Gründen leider nicht akzeptieren können.

 

 

Falls Du als Freemover an der JGU studieren möchtest, müssen alle drei beteiligten Parteien einverstanden sein:

 

  • Du 😊
  • Der Fachbereichs deines Studiums an der JGU und
  • Deine Heimatuniversität

 

 

Für das Wintersemester (Oktober bis März)

15. Mai - Nominierungsfrist Bis dahin muss die Zustimmung des Faches an der JGU und die Nominierung deiner Heimathochschule bei uns vorliegen, damit du dich an der JGU bewerben kannst
15. Juli - Bewerbungsfrist Bis dahin musst du deine Bewerbung an der JGU einreichen, damit du genug Zeit hast den Zulassungsbescheid zu erhalten, dein Visum zu beantragen und deinen Aufenthalt an der JGU vorzubereiten
15. Juli - Bewerbungsfrist Wohnheim Bis dahin musst du einen Antrag auf ein Wohnheimzimmer des Studierendenwerks einreichen, dann hast du die größten Chancen auch ein Zimmer dort zu erhalten.

 

Für das Sommersemester (April bis September):

 

15. November - Nominierungsfrist Bis dahin muss die Zustimmung des Faches an der JGU und die Nominerung deiner Heimathochschule bei uns vorliegen, damit du dich an der JGU bewerben kannst
15. Januar - Bewerbungsfrist Bis dahin musst du deine Bewerbung an der JGU einreichen, damit du genug Zeit hast den Zulassungsbescheid zu erhalten, dein Visum zu beantragen und deinen Aufenthalt an der JGU vorzubereiten
15. Januar - Bewerbungsfrist Wohnheim Bis dahin musst du einen Antrag auf ein Wohnheimzimmer des Studierendenwerks einreichen, dann hast du die größten Chancen auch ein Zimmer dort zu erhalten.

 

Du musst zuerst deine Kontaktperson deines Faches an der JGU kontaktieren, um die Bestätigungen zu erhalten, bevor du dich als Freemover an der JGU bewerben darfst:

Alle wichtigen Informationen über die erforderlichen Schritte findest du in dem folgenden Dokument (download pdf):

 

 

 

 

 

Wenn du dich für den Austausch im Fach Dolmetschen / Übersetzen bewerben möchtest, wende dich bitte direkt an das International Office an unserem Campus in Germersheim:
Fachbereich 06: Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft (FTSK)

 

Hast du weitere Fragen?

Falls ja, schreibe bitte eine mail an gis@international.uni-mainz.de

 

 

Zurück zur Übersicht Practical Guides für Austauschstudierende