Beauftragter des Präsidenten für die ausländischen Studierenden

Der Präsident der Universität Mainz hat einen Beauftragten für die ausländischen Studierenden bestellt, an den Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen haben

  • zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland
  • zum Studium
  • zum Wohnen
  • zum Arbeiten während des Studiums
  • zum Fachwechsel nach dem 3. Fach- oder Hochschulsemester

Wenn Sie eine Aufenthaltsberechtigung zu Studienzwecken brauchen und Ihre Studienfächer nach dem 3. Fach- oder Hochschulsemester wechseln wollen, müssen Sie den Beauftragten zu einem Beratungsgespräch aufsuchen, damit der weitere Studienverlauf optimal geplant wird.