Der Präsident der Universität Mainz hat einen Beauftragten für die ausländischen Studierenden bestellt, an den Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen haben
- zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland
- zum Studium
- zum Wohnen
- zum Arbeiten während des Studiums
- zum Fachwechsel nach dem 3. Fach- oder Hochschulsemester
Wenn Sie eine Aufenthaltsberechtigung zu Studienzwecken brauchen und Ihre Studienfächer nach dem 3. Fach- oder Hochschulsemester wechseln wollen, müssen Sie den Beauftragten zu einem Beratungsgespräch aufsuchen, damit der weitere Studienverlauf optimal geplant wird.